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Wie wurden Bernmobil und die Stadt von der Migros unter Druck gesetzt?
Interpellation zu „Brünnen Westside Bahnhof“
Neue Tramlinie 8 zu Werbe-Zwecken missbraucht:
Seit Inbetriebnahme heisst die der Zielort der neuen Tramlinie „Brünnen Westside Bahnhof“. Der Entscheid, diesen durch seine Länge auf Distanz schlecht lesbare Stationsname zu wählen, sei „ziemlich weit oben“ und „unter grosser Einflussnahme“ gefallen, wird Roman Steffen, Projektleiter Tram Bern-West, im „Bund“ vom 23. Oktober 2010 zitiert. Auf die Frage im gleichen Bericht, welche potente Lobby da wohl mit wessen Hilfe am Werk war, antwortete Rolf Meyer, Leiter Unternehmensstab von BERNMOBIL, „das müssen Sie Westside fragen“.
So scheint es sonnenklar: Stadt und BERNMOBIL werden als Werbeträger für das ungenügend rentierende Einkaufszentrum Westside eingespannt. Dies ist jedoch rechtlich nicht zulässig und umso gravierender, als es sich im vorliegenden Falle nicht um einen einfachen Stationsnamen, sondern um den Zielort einer Tramlinie handelt, der sowohl auf den Fahrzeugen wie auf allen Hinweistafeln als Werbung für das Einkaufszentrum erscheint.
Art. 27 der bundesrätlichen Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) sagt klar, dass bei der Benennung der Haltestellen die Beifügung zu einem Ortschaftsnamen „nicht aus dem Namen eines Unternehmens“ bestehen darf.
In den Richtlinien zu den Stationsnamen des Bundesamtes für Verkehr wird das Verbot, Haltestellen nach kommerziellen Unternehmen zu benennen wiederholt und damit mit der Empfehlung bekräftigt, auf „Fantasie- oder Marketingnamen“ zu verzichten. Vielmehr müssen „grundsätzlich möglichst kurze einprägsame Namen“ gewählt werden, was beim langen und umständlichen Namen „Brünnen Westside Bahnhof“ sicher nicht zutrifft.
Bei der Benennung der Endstation Brünnen nach dem Einkaufszentrum Westside könnte es sich um ein fragwürdiges Präjudiz handeln. Im Sinne der Gleichbehandlung müsste der Zielort der verlängerten Tramlinie Nr. 9 nach der Westside-Konkurrenz „Wankdorf Center“ benannt werden. Und auch alteingesessene Geschäfte könnten Ansprüche anmelden, etwa statt „Bern Bahnhof“ „Bern Loeb Bahnhof“ …
- Wie genau lief „die grosse Einflussnahme“ zur Benennung der Station Brünnen nach „Westside“ ab?
- Hat sich die Stadt beim Bundesamt für Verkehr für eine Ausnahmeregelung in dieser Sache eingesetzt?
- Wurde der Stadt eine Gegenleistung des Einkaufszentrums Westside angeboten?
- Ist der Gemeinderat bereit, bei der BernMobil zu intervenieren, dass der Name der Tramlinie 8 auf den nächsten Fahrplanwechsel hin auf „Brünnen Bahnhof abgeändert wird?
- Ist der Gemeinderat bereit, im gleichen Sinne auch bei den „bls“ auf eine entsprechende Änderung des Namens der Bahnstation „Bern Brünnen Westside“ hinzuwirken?
13. Januar 2010



