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Thuner Kundgebungs-Schikanen vor Bundesgericht
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), ziehen in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsbund Thun (GBT) und der Grünen Partei Bern - Demokratischen Alternativen (GPB-DA) die Beschwerde gegen das Ortspolizeireglement der Stadt Thun vor Bundesgericht weiter.
Es ist zwar zu begrüssen, dass die Stadt Thun die Bewilligungspflicht im Zusammenhang mit Demonstrationen in einem Erlass regeln will. Der Erlass geht aber zu weit, denn er verstösst gegen die Meinungsäusserungs- und ersammlungsfreiheit, wie sie durch die Schweizerische Bundesverfassung und die Kantonsverfassung garantiert wird.
Die Anforderungen an das Bewilligungsgesuch sind unverhältnismässig; so sollen u. a. Personalangaben und Sicherheiten verlangt werden können, die in der Praxis eine abschreckende Wirkung haben werden. Hinzu kommt, dass den Behörden ein zu grosses Ermessen in der Frage belassen wird, welche Art von Sicherheit verlangt wird.
Das Thuner OPR erklärt nicht nur die Organisation, sondern auch die Teilnahme an einer nichtbewilligten Demonstrationen (Bewilligung wurde nicht erteilt oder nicht eingeholt) für strafbar. Rechtlich ist die Durchführung einer unbewilligten Kundgebung jedoch eine blosse Ordnungswidrigkeit der Organisatorinnen und Organisatoren. Die Bewilligungspflicht von Kundgebungen dient in erster Linie der Koordination der Benützung von öffentlichem Grund. Für Interventionen gegen gewalttätige Demonstrationsteilnehmer/-innen bieten das Strafgesetzbuch und das kantonale Polizeirecht im Einzelfall genügend Handhabe.
Darüber hinaus verletzt die Strafbarkeit der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung auch das Bestimmtheitsgebot. Wann eine Person an einer Demonstration teilnimmt und wann nicht, lässt sich in der Praxis oft nicht eindeutig feststellen. Ist bereits das Erscheinen vor Ort eine Teilnahme oder erst dann, wenn jemand mit einem Megaphon Parolen ruft? Wie finden die Bürgerinnen und Bürger heraus, ob eine Kundgebung, welcher sie sich anschliessen wollen, bewilligt ist oder nicht? Was ist mit Personen, die - wie es kürzlich in Bern geschehen ist - zufälligerweise in einen sich formierenden Demo-Zug geraten und nicht rasch genug wieder herausfinden?
Dem Thuner Ortspolizeireglement müssen einige Zähne gezogen werden, damit auch im Berner Oberland die Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien ihre Geltung behalten.
djb
13. März 2008



