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Sind Bäume in Bern nichts mehr wert?
Luzius Theiler GPB-DA
Interpellation zu den Baumfällaktionen am Bärengraben, entlang des Trams Bern West und beim alten Forsthaus an der Tiefenaustrasse:
Sind Bäume in Bern nichts mehr wert?
Gemäss dem vom Volk beschlossenen Baumschutzreglement soll „der Baumbestand auf dem Gebiet der Stadt Bern im Interesse des Orts- und Landschaftsbildes, des ökologischen Ausgleichs sowie der Wohnlichkeit der Quartiere und Siedlungen erhalten werden“. In letzter Zeit häufen sich jedoch fragwürdige Baumfällaktion. Drei Beispiele:
- Besonders gravierend ist die Fällung der drei absolut gesunden, zum Erscheinungsbild des Bärengrabens gehörigen Linden, weil diese angeblich „nicht ins Erlebniskonzept des Bärenparkes“ passen würden. Demgegenüber wurde in der Botschaft zur Abstimmung vom 17. Juni 2007 Juni 2007 versprochen, dass der denkmalgeschützte Bärengraben „unverändert bestehen bleibt“. Von den in Art. 4 des Baumschutzreglementes abschliessend aufgezählten Bewilligungsgründen für die Beseitigung eines Baums kann keiner ernsthaft als Begründung für die Fällung der Linden angeführt werden. Insbesondere besteht kein „eindeutig überwiegendes öffentliches oder privates Interesse“ an der Beseitigung der Linden, besteht doch umgekehrt im Gegenteil ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Stadtgrüns.
- Ebenfalls in diesen Tagen wurde bekannt, dass entlang der Tramlinie Bern West 140 Bäume gefällt werden. Da auf Boden des Verwaltungsvermögens stehend, fallen diese wohl zwar zum grösseren Teil nicht unter das Baumschutzreglement, was aber an ihrem ökologischen Wert nichts ändert. Ersatzpflanzungen entfalten erst nach mindestens 25 Jahren den gleichen Wert, wie die abgeholzten Bäume. In der Botschaft zur Abstimmung vom 26. November 2006 wurde eine „Verbesserung des öffentlichen Raums“ entlang der neuen Tramlinie versprochen. Die massenhafte Beseitigung von Bäumen bewirkt das Gegenteil.
- Gegen Ende letzten Jahres wurde die monumentale Linde vor dem unter Denkmalschutz stehenden alten Forsthaus an der Tiefenaustrasse 98 weggeholzt. Aus diversen Korrespondenzen eines Anwohners ergibt sich, dass sich die Denkmalpflege vergeblich gegen die Beseitigung der Linde gewehrt hat, während die zuständige Stadtgärtnerei nur sehr unklar Auskunft erteilte.
1. Ist nach Auffassung des Gemeinderates der Eindruck falsch, dass immer öfters kommerzielle Interessen und Interessen des motorisierten Verkehrs nach einer möglichst grossen Verkehrsfläche gegenüber den ideellen und ökologischen Zielsetzungen des Baumschutzreglementes Vorrang haben?
2. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Abholzaktion beim Bärengraben angeordnet? Ist dem Gemeinderat die „Begründung“ ernst, die Linden seien (logischerweise!) erst nach der Fertigstellung des Bärengrabens 1857 hinzugefügt worden?
3. Wie begründet der Gemeinderat im Lichte von Art. 4 des Baumschutzreglementes die Fällung der Linden?
4. War dem Gemeinderat schon vor der letzten Abstimmung über das Tram Bern West klar, dass dem Vorhaben eine so grosse Zahl von Bäumen zum Opfer fallen würden?
5. Wie begründet der Gemeinderat die Bewilligung der Stadtgärtnerei zur Fällung der Linde Tiefenaustrasse 98? Warum wurden die Bedenken der Denkmalpflege übergangen?
6. Wie will der Gemeinderat Private zur Respektierung des Baumschutzes überzeugen, wenn die Stadt selber mit schlechtem Beispiel voran geht?
7. Ist der Gemeinderat bereit, zu veranlassen, dass in den im ‚Anzeiger‘ und im Internet veröffentlichten Baugesuchen auf geplante Beseitigungen von Bäumen, die dem Baumschutzreglement unterstehen, hingewiesen wird?
8. Ist der Gemeinderat bereit, künftig in den Vorträgen an den Stadtrat zu Bau- und Planungsvorlagen auf allfällige Folgen für den Baumbestand aufmerksam zu machen?
26. März 2009



