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Pranger für Schwarzfahren: Was unternimmt der Gemeinderat gegen die Verluderung des Rechtsstaates?
Dringliche Interpellation
Mit einem öffentlich publizierten Suchbild einer Überwachungskamera sucht die Marzilibahn einen Schwarzfahrerzu eruieren. Damit ist eine neue Stufe der Privatisierung der Polizeiarbeit erreicht. Jeder und jede darf „Hilfssheriff“ spielen. Als nächstes werden Bildergalerien von Personen, die eine Verkehrsregel übertreten, die Steuern noch nicht bezahlt oder sich in der Öffentlichkeit in irgend einer Weise „unanständig“ oder unfreundlich benommen haben, publiziert. Die Sprecherin des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten hat denn auch das Vorgehen der Marzilibahn als „unverhältnismässig“ und „Verstoss gegen das Datenschutzgesetz“ verurteilt: «In einem Rechtsstaat ist die Fahndung nach Personen Sache der Polizei»(‚Bund‘ vom 11. 06. 2009).
Zwar handelt es sich bei der Marzilibahn um eine Privatbahn. Sie ist jedoch, wenigstens zum Teil, Bestandteil des regionalen Tarifverbunds und damit des öffentlichen Verkehrs der Stadt.
Ist der Gemeinderat bereit, das mittelalterliche Vorgehen der Marzilibahn mit aller Deutlichkeit zu verurteilen und bei den geeigneten Instanzen zu intervenieren, dass ein solcher Fall nicht mehr passieren kann?
Begründung der Dringlichkeit: Der Fall hat in der ganzen Schweiz Aufsehen erregt. Ohne eindeutige Reaktion der Behörden ist zu befürchten, dass er bald als Vorbild dient in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Raumes nachgeahmt wird.
Luzius Theiler
11. Juni 2009
Die Dringlichkeit wurde vom Stadtrat gegen den Willen des Ratsbüros gewährt



