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PINTO als Ghüderpolizei

Interpellation zur angekündigten Bussenrazzia gegen sog. Abfallsünder:

PINTO als Ghüderpolizei?

Ab dieser Woche will die Stadt „Schwerpunktaktionen im Bereich der Repression“ gegen sog. Abfallsünder durchführen. Neben wirklichem Fehlverhalten sollen nach Berlusconi-italienischem Vorbild auch Lappalien wie das wie das achtlose Wegwerfen eines Zigarettenstummels oder das um kurze Zeit zu frühe Herausstellen eines Kehrichtsackes gebüsst werden.

Ebenfalls soll gegen sog. „wilde“ Plakate, oft von kulturellen, politischen oder anderen gemeinnützigen Organisationen aufgehängt, vorgegangen werden. Mit der Bussenverfügung ist eine Registrierung der Personalien verbunden. Gemäss Medienmitteilung der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie sollen neben Gewerbepolizei und Kantonspolizei auch die Einsatzgruppe PINTO für die Bussenrazzia eingesetzt werden.

- PINTO wurde als Organ der aufsuchenden Gassenarbeit ohne Verfügungsbefugnisse konzipiert. KritikerInnen haben allerdings von Anfang an vorausgesagt, dass PINTO zum Werkzeug der Polizei wird. Wird PINTO jetzt als Ghüder-Polizei eingesetzt?

- Die angekündigte Bussenaktion stützt sich auf den kantonalen Ordnungsbussenkatalog. Zu dessen Anwendung braucht es jedoch in jedem konkreten Falle eine genügende rechtliche Grundlage. Für die angekündigten Bussenerhebungen für Bagatellvergehen finden sich weder im kantonalen Abfallgesetz noch im städtischen Abfallreglement genügende rechtliche Grundlagen. Nach Urteil eines Berner Einzelrichters ist z.B. das „wilde“ Plakatieren auf Bauwänden legal. Auf welchen rechtlichen Grundlagen will die Stadt Bussen für die erwähnten Bagatelltatbestände erheben?

- Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Registrierung der „Abfallsünder“ und was passiert mit diesem Register?

- Wie verhält sich im Zeitpunkt der Beantwortung dieses Vorstosses das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der repressiven Massnahmen?

14. August 2008

Luzius Theiler GPB-DA