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Mit Steuergeldern finanzierte Gutachten veröffentlichen!

Postulat betreffend Veröffentlichung der Liste der extern vergebenen Berichte, Studien und Gutachten

In Beantwortung der Motion Leibundgut vom 26. Oktober 2006 gab der Gemeinderat bekannt, dass die Stadt 2006 für 1.9 Mio. Franken externe Studienaufträge in Auftrag gegeben hat, Tendenz offenbar stark steigend. Die Zahl der Aufträge lag laut Gemeinderat 2005 bei 190.

Nur die wenigsten dieser Studienaufträge werden z.H. von Stadtrat und Öffentlichkeit publiziert, die meisten verschwinden in den Schubladen der Verwaltung, ohne dass ihre Existenz bekannt wird. Die Rechnungsablage nach NSB-Modell hat in dieser Hinsicht zu einer zusätzlichen Verunklärung geführt, weil die Kredite für die externen Aufträge in den Globalkrediten der Dienststellen der Direktionen verschwinden.

Externe Gutachten beinhalten oft wichtige politische Entscheidungsgrundlagen. Es geht nicht an, dass diese mit Steuergeldern bezahlten Aufträge als „Herrschaftswissen“ verschlossen gehalten und höchstens zur Rechtfertigung eines umstrittenen behördlichen Entscheides mit einigen willkürlich ausgewählten Sätzen zitiert werden. So geschehen etwa mit dem geheim gehaltenen ‚Metron‘-Gutachten bei der Präsentation des geplanten Abrisses der Siedlung Stöckacker-Süd.

Gemäss dem in der bernischen Staatverfassung verankerten Öffentlichkeitsprinzip werden „Berichte, Studien und Gutachten zugänglich gemacht, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen“ (Art. 20 Informationsgesetz). Dieses verfassungsmässige Recht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn bekannt ist, welche Berichte, Studien und Gutachten existieren.

Der Gemeinderat wird ersucht, künftig im Jahresbericht die Liste der im vergangenen Jahr extern in Auftrag gegebenen Berichte, Studien und Gutachten zu veröffentlichen und die Dokumente in der Stadtkanzlei und im Ratssekretariat zur Einsicht aufzulegen. Dokumente, die nach Auffassung des Gemeinderates nicht eingesehen werden dürfen, sind im Jahresbericht mit einer kurzen Begründung für die Geheimhaltung zu kennzeichnen.

19. März 2009