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Gemeindebeschwerde erfolgreich - Stehen in Bern abgewendet!
Der vom Stadtrat am 15. Mai 2008 mit 40 gegen 36 Stimmen überwiesene Antrag der Fraktion GFL/EVP und Stadtrat Reto Nause (CVP, heute Gemeinderat und Vorsteher der Polizeidrektion der Stadt Bern), wonach Kundgebungen in der Hauptstadt der Schweiz in der Regel nur noch als Platzkundgebungen bewilligt werden sollen, ist demnach ein unzulässiger Eingriff in die von der Kantons- und der Bundesverfassung gewährte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit.
Die vom Stadtparlament verabschiedete Vorlage hätte Kundgebungsumzüge ganz grundsätzlich in sämtlichen Strassen und auf sämtlichen Plätzen des gesamten Stadtgebietes verbieten, bzw. nur im Ausnahmefall bewilligen wollen. In der 14seitigen Begründung erinnert die Regierungsstatthalterin an die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach Veranstalter einer Demonstration das legitime Bedürfnis haben, Veranstaltungen mit Appellwirkung durchführen zu können. Wegen ihre Hauptstadtfunktion sei die „allgemein anerkannte, besondere Bedeutung einer umfassenden politischen Meinungskundgabe im demokratischen Rechtsstaat, insbesondere auch in den unterschiedlichsten Formen wie etwa Platzkundgebungen, aber auch Umzügen, Strassentheatern etc. ….in der Stadt Bern besonders zu berücksichtigen“.



