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GPB-DA gewinnt Beschwerde vor Verwaltungsgericht! Noch eine Chance für Schönberg-Gut und Paradisli

Als „überspitzt formalistisch und rechtswidrig“ bezeichnet das bernische Verwaltungsgericht einen Entscheid der Bau- Verkehrs und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern und heisst die Beschwerde der Grüne Partei Bern- Demokratische Alternative (GPB-DA) gut.

Die BVE muss nun in der Sache über das Schicksal des zum Landsitz Schönberg gehörenden Bauernhauses mit Herrschaftsgarten entscheiden, das heute von der Kultur- und Naturoase „Paradisli“ als Kulturtreffpunkt genutzt wird.

Mit einem von Regierungsrätin Barbara Egger unterschriebenen Entscheid der BVE vom 18. Dezember 2007 wurde versucht, der GPB-DA die Beschwerdelegitimation abzuerkennen mit der Begründung, in den Statuten der Partei sei der Namenszusatz „Demokratische Alternative“ nicht erwähnt. Die Identität der Beschwerdeführerin sei daher nicht klar ersichtlich.

Mit deutlichen Worten stellt das Verwaltungsgericht nun fest, dass es „nicht zweifelhaft sein kann, dass die ‚Grüne Partei Bern und die ‚Grüne Partei Bern – Demokratische Alternative’ denselben Verein darstellen“. „Für den vermeintlich nicht existierenden Verein handelte zudem der inzwischen verstorbene Daniele Jenni, der die GPB gerichtsnotorisch (sic!)im Stadtrat vertrat“. Deshalb kommt das Verwaltungsgericht zum eindeutigen Schluss: „Der angefochtene Nichteintretensentscheid erweist sich somit als überspitzt formalistisch und damit rechtswidrig“. Damit sei die Beschwerde gutzuheissen und der angefochtene Entscheid aufzuheben.

Die Beschwerde gegen den Umbau des Bauernhauses mit zwei Luxuswohnungen und die Zerstörung des Herrschaftsgartens durch den Bau von zwei luxuriösen Mehrfamilienhäuser geht jetzt wieder zum Entscheid an die BVE. Bereits 2003 ist der Kanton beim Versuch, das Bauernhaus abzubrechen, vor dem Verwaltungsgericht unterlegen.

Der Landsitz Schönberg ist im Denkmalschutz-Inventar der Stadt Bern als „erhaltenswert“ verzeichnet. 1943 wurde er von den letzten privaten Eigentümern „zur Vermeidung einer Verunstaltung des schönen Landschaftsbildes“ und zur „Verhinderung einer rein spekulativen Ausbeutung“ der Stadt verkauft. Gutachter beschreiben den Landsitz Schönberg als „Ensemble von grosser Schönheit“, als „einmaliger Zeuge seiner Zeit“. Die GPB-DA ist der Auffassung, dass die Stadt in besonderem Masse verpflichtet ist, zu den ihr in Obhut gegebenen Kulturgütern Sorge zu tragen und und sie möglichst unversehrt und sinnvoll genutzt an die künftigen Generationen weiterzugeben.