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Für ein fünfjähriges Baumoratorium im Schönberg-Park

Luzius Theiler GPB-DA

Postulat

Durch Verzicht auf Weiterzug an das Verwaltungsgericht wird die Baubewilligung für den Abbruch des Herrschaftsgartens und den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Luxuswohnungen rechtskräftig. Nach je zwei Erfolgen und Misserfolgen beider Parteien beim Kanton und beim Verwaltungsgericht ist damit die Auseinandersetzung rein juristisch abgeschlossen. Eine Fortsetzung hätte in der Sache nicht mehr viel bringen können.

Nichts hat sich jedoch am Umstand geändert, dass das Ensemble des Schönberggutes sowohl im Bauinventar der Stadt wie im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und im schweizerische Kulturgüterinventar in der höchsten Stufe als schutzwürdig verzeichnet ist. Zudem hat sich die Situation seit der Baueingabe grundlegend verändert. Trotz des Urteils ist nicht anzunehmen, dass in absehbarer Zeit im Schönbergpark gebaut wird:

• Die Erschliessung der Neubauten ist nicht befriedigend gelöst. Sowohl die städtische wie die kantonale Denkmalpflege kritisieren, dass mit der Zufahrt zur geplanten Einstellhalle durch den Park das Terrain zwischen Herrenhaus und Neubauten zerschnitten würde, was aus denkmalpflegerischer Sicht problematisch sei. Ungeklärt sind auch die Auswirkungen auf das benachbarte Quartier.

• In den letzten beiden Jahren hat sich der Wohnungsmarkt grundlegend verändert. In unmittelbarer Nachbarschaft wird die Siedlung Schönberg-Ost mit geplanten 400 Wohneinheiten erstellt. Die im Schönbergpark geplanten 12 Wohnungen fallen dabei nicht mehr ins Gewicht. Hingegen könnte eine sinnvolle Nutzung des Schönberggutes die neue Siedlung aufwerten.

• Die Nachfrage nach höchstpreisigen Luxuswohnungen ist infolge der Wirtschaftslage stark gesunken. Allein im Immobiliensuchprogramm ‚ImmoScout 24‘ sind im Moment in der Stadt Bern 12 Eigentumswohnungen zu einem Kaufpreis von über einer Million ausgeschrieben.

Dass die Stadt bzw. der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik die Wohnungen selber baut, ist mit den Zielsetzungen des Fondsreglements unvereinbar. Die Suche nach Investoren dürfte sich angesichts der starken Bautätigkeit und der sehr beschränkten Nachfrage für Wohnraum im gehobenen Segment schwierig erweisen.

Das ‚Paradisli-Bauernhaus‘ ist seit der Zwangsräumung durch die Stadt im April letzten Jahres mit einem Maschendrahtzaum umgeben und verfällt zusehends. Eine kurzfristige minimale Substanz-Sicherung des Hauses, das in jedem Fall erhalten werden muss, ist dringend.
Der Gemeinderat wird deshalb ersucht:

1. Das Projekt für den Bau von Luxuswohnungen im Schönberg-Park für mindestens 5 Jahre zurückzustellen

2. Das ehemalige ‚Paradisli-Bauernhaus‘ provisorisch so instand zu stellen, dass wachsender Schaden durch Wassereinbrüche etc. verhindert werden

3. An einem ‚Runden Tisch‘ mit Vertretern des Quartiers, des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, der Nachbarschaft, der ehemaligen Mieterschaft des Bauernhauses und der Denkmalpflege eine sinnvolle Nutzung des Bauernhauses für die nächsten Jahre in die Wege zu leiten.