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"Selber schuld, wenn der Stadtrat uns mit so vielen Fragen belästigt ..."
Dringliche Interpellation betreffend mangelnde Amtspflichterfüllung von Gemeinderatsmitgliedern bei der Beantwortung Kleiner Anfragen
Gemäss Art. 69 Abs. 1 der Gemeindeordnung nehmen die Mitglieder des Gemeinderats an den Sitzungen des Stadtrats teil. Auch bei äusserst grosszügiger Auslegung dieser an sich zwingenden Bestimmung bedeutet das zumindest, dass die Gemeinderatsmitglieder verpflichtet sind, die ihre Direktion betreffenden parlamentarischen Vorstösse persönlich zu beantworten. Denn gemäss Art. 65 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Stadtrats haben die Fragestellenden das Recht zu einer Zusatzfrage, die vom Gemeinderat gleich mündlich beantwortet wird. Eine kompetente Antwort ist jedoch nur durch das zuständige Gemeinderatsmitglied möglich.
An der Sitzung vom 17. Februar wurden sieben Kleine Anfragen am Schluss der Sitzung allesamt von Gemeinderätin Rytz beantwortet, obwohl nur drei davon ihre Direktion betrafen und die Beantwortung durch den zuständigen Direktionsvorsteher oder die Direktionsvorsteherin korrekt traktandiert war. Doch der Stadtpräsident und die Gemeinderäte Nause und Hayoz waren unentschuldigt abwesend. Sie haben damit ihre Amtspflicht verletzt und darüber hinaus - wohl sehr bewusst - ihre Respektlosigkeit gegenüber der Parlamentsarbeit zum Ausdruck gebracht. So nach dem Motto „selber schuld, wenn der Stadtrat uns mit so vielen Fragen belästigt …“.
Ist der Gemeinderat bereit, sich für dieses Verhalten zu entschuldigen und künftig parlamentarische Vorstösse wieder korrekt zu beantworten?
Nachtrag: Die gewünschte Dringlichkeit des Vorstosses wurde vom Ratsbüro nicht gewährt, doch wurden in den zwei folgenden Sitzungen die Kleinen Anfragen wieder korrekt beantwortet. Gegenüber dem 'Bund' bemerkte der Stadtpräsident, er habe kein schlechtes gewissen, es sei ineffizient, extra zur Beantwortung einer Kleinen anfrage ins Rathaus zu kommen ...
Nachtrag 2: Wie oft komme ich extra ins Rathaus, um mir das Herunterleiern längst verteilter schriftlicher Texte anzuhören ...
LT



